Fit für die Zukunft. Die Erstuntersuchung als Ticket für dein Arbeitsleben.

Ärztliche Erstuntersuchung vor dem Start ins Arbeitsleben

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

der Übergang ins Arbeitsleben ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Vorbereitung erfordert. Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ist die ärztliche Erstuntersuchung, die laut Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 JArbSchG) verpflichtend ist.

Diese Untersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand sowie die körperliche Eignung der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen ihres zukünftigen Berufs gewachsen sind. Sie muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Die Untersuchung wird von Kinder-, Haus- oder anderen frei wählbaren Ärzten vorgenommen.
  • Die Kosten übernimmt der Freistaat Sachsen für Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
  • Ohne die ärztliche Bescheinigung darf keine Beschäftigung aufgenommen werden.

Weitere Informationen sowie Formulare und Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen unter www.arbeitsschutz.sachsen.de.

Berufsorientierung an der 9. Oberschule

Wer mehr über unsere schulinterne Berufsorientierung und die Unterstützung auf dem Weg ins Arbeitsleben erfahren möchte, findet hier mehr Informationen: Berufsorientierung

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins Berufsleben!

Das Team der Berufsorientierung an der 9. Oberschule.