Hausordnung der 9. Oberschule - Stand August 2024
Hinweis: Seit dem 01.08.2024 haben wir als Schule eine neue Hausordnung. (Entwurfsstatus)
1. Allgemeines
- Das Hausrecht liegt bei der Schulleitung oder der entsprechenden Vertretung. Besucher melden sich sofort im Sekretariat. Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem gesamten Schulgelände ohne Anmeldung untersagt.
- Für Schüler ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten bzw. außerhalb der Zeiträume schulischer Veranstaltungen nicht gestattet.
- Respekt und Fairness bilden die Grundlage unseres Schullebens. Alle bemühen sich um Rücksicht, Verständnis und Höflichkeit. Auf das Grüßen von Mitschülern und Lehrern wird dabei besonders Wert gelegt. Bei Problemen und Konflikten verzichten alle auf die Anwendung von Gewalt.
Um den Schulfrieden zu gewährleisten:- sind alle Erscheinungsformen extremistischer Gesinnungen verboten. Verfassungsfeindliche Symbole sowie Kleidung beispielsweise der Marken „CONSDAPLE“ und „Thor Steinar“ sind in unserer Schule verboten.
- ist das Verbreiten von Unwahrheiten untersagt.
- sind Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung nicht gestattet.
Allen Schülern widerfährt bei der Beurteilung ihres Verhaltens und ihrer Leistung Gerechtigkeit.
- Bei besonderen Gefahrensituationen tritt der Alarm- und Evakuierungsplan in Kraft.
- Für Sporthalle, Außensportanlagen, Fachkabinette sowie für den Speiseraum gilt zusätzlich eine gesonderte Ordnung, die vor Ort aushängen.
- Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler.
- Smartphones bzw. Handys, elektronische Geräte und Spiele dürfen während des Schultages nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Unerlaubte Anfertigung/Wiedergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen sind im schulischen Bereich verboten.
- Fachlehrer können die Handynutzung für Unterrichtszwecke erlauben. Sie achten darauf, dass diese am Ende der Stunde wieder ausgeschaltet werden und verweisen auf die Hausordnung.
- Eigene Arbeitsmittel wie Bücher und Arbeitshefte werden sorgfältig behandelt. Schuldhaft beschädigte oder verlorengegangene Arbeitsmittel sind zu ersetzen. Das Eigentum anderer wird geachtet und nur mit Erlaubnis benutzt.
- Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Mitwirkung bei Gestaltung und Organisation schulischer Bildung und Erziehung (durch Schülerversammlung, Klassensprecher*in, Schülerrat, Schüler-sprecher*in, Schülervollversammlung, Kreisschülerrat, Landesschülerrat)
- Das Mitführen aerosolhaltiger Sprays ist untersagt.
2. Ablauf des Unterrichtstags
- Es wird der sicherste Schulweg gewählt, die Benutzung der Ampelanlage vor der Schule gehört dazu. Für die Klassenstufen 5 und 6 gilt nach erfolgter Genehmigung durch die
Eltern die eigenständige An- und Abreise zu Lernorten in den Postleitzahlengebieten 01129, 01139, 01157, 01159 und 01127.
Ab Klassenstufe 7 gilt generell die eigenständige An- und Abreise im Stadtgebiet Dresden und Radebeul. - Jeder hält die Straßenverkehrsordnung ein.
- Wegeunfälle sind der Schule sofort anzuzeigen. Ist ein Schüler an einer Krankheit laut Infektionsschutzgesetz erkrankt, ist dies der Schule unverzüglich zu melden.
- Die Fahrräder werden nur auf den dafür vorgesehenen Fahrradstellplätzen abgestellt. Sie sind eigenständig gegen Diebstahl zu sichern. Bei Diebstahl und/oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung. Das Betreten des Fahrradabstellplatzes ist nur
zum An- und Abschließen des eigenen Fahrrads erlaubt. - Die Überbekleidung der Schüler wird in den Garderobenschränken aufbewahrt. Private Sachen der Schüler (Bargeld, Geldbörsen, Fahrausweise u. a.) sind nicht versichert.
- Pünktliches Erscheinen zum Unterricht und zu allen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt in der Regel nur zu festen Einlasszeiten. Diese sind 07:45 – 07:55 Uhr und 08:45 – 09:00 Uhr.
- Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind wie folgt:
- Eine Nichtteilnahme am Unterricht oder Prüfungen muss bis spätestens 8:30 Uhr des gleichen Tages durch die Erziehungsberechtigten per Lernsax (Krankmeldebutton) oder per E-Mail an info@9osdd.de im Sekretariat gemeldet werden. Arztbesuche finden generell außerhalb der Unterrichtszeit statt. Ausnahmen werden nur gestattet, wenn vorher ein Freistellungsantrag vorliegt. Der versäumte Unterrichtsstoff muss in jedem Fall nachgeholt werden.
- Ist 5 min nach Unterrichtsbeginn kein*e Lehrer*in in der Klasse, meldet der/die Klassensprecher*in dies im Sekretariat
- Während der Unterrichtszeit herrscht Ruhe im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Von allen Schülern wird ein ruhiges Pausenverhalten erwartet. Rennen und Toben im Schulhaus sind verboten.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist ohne Genehmigung nicht erlaubt.
- Der Zimmerwechsel erfolgt jeweils zu Beginn der Pause, ausgenommen der Hofpause. Hier erfolgt der Zimmerwechsel erst nach dem Reinklingeln.
- In den Hofpausen begeben sich alle Schüler, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, auf den Hof. Für die Klassenstufe 10 kann schuljahresweise eine Sonderregelung getroffen werden.
- Der Schulhof ist begrenzt durch die beiden Laufbahnen, die nicht betreten werden dürfen. Das Fußballspielen ist nur im „Käfig“ erlaubt.
- Sowohl das Inventar der Unterrichtsräume als auch die Ausstattung des Schulgeländes mit den Grünanlagen sind sorgsam zu behandeln und vor Zerstörung zu bewahren. Bei vorsätzlichen oder fahrlässig verursachten Schäden kann der Schulträger gegenüber dem Verursacher Schadenersatz geltend machen.
- Die Bedienung elektronischer Geräte im Klassenraum wie Beamer, Smartboards, OHP und Computer sowie der Radiogeräte erfolgt durch die Lehrer oder auf deren Anweisung. Das gilt ebenfalls für das Öffnen der Fenster und das Verwenden der Jalousien.
- Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler an den Arbeitsplatz und bereiten sich auf den Unterricht vor, indem sie alle benötigten Arbeitsmaterialien auspacken.
- Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Ausnahmen kann die Lehrkraft für Klassenarbeiten erlauben. Das Trinken im Unterricht ist erlaubt, sofern es den Unterricht nicht stört bzw. gesundheitsgefährdend ist. Es dürfen nur wiederverschließbare Trinkbehälter mitgeführt werden.
- Kopfbedeckungen wie Mützen und Basecaps werden im Unterricht abgenommen. Kopfbedeckungen als Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses dürfen getragen werden. Im Sportunterricht ist das Tragen eines sportgerechten Kopftuches zulässig. Eine teilweise bzw. komplette Verschleierung des Gesichts ist nicht gestattet.
- Unterrichtsboykott, Streik, Demonstrationen, Aufhängen von Plakaten sowie das Verteilen politischer Flugblätter oder Werbematerialien sind nicht erlaubt. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Für die Teilnahme an Demonstration muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
- Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Raum ordentlich verlassen. Alle Schüler räumen dafür ihren Arbeitsplatz einwandfrei auf. Nach Unterrichtsschluss werden folgende Aufgaben erledigt:
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- Fenster schließen und Außenjalousien vollständig hochkurbeln
- Stühle hochstellen
- Tafel säubern
- Licht ausschalten
- Boden kehren
- Raum abschließen.
Verantwortlich sind die unterrichtende Lehrkraft und der Ordnungsdienst.
3. Aussagen zum Jugend- und Versicherungsschutz
Es gilt auf dem gesamten Gelände das Jugendschutzgesetz.
Das Mitbringen und Einnehmen von Drogen und alkoholischen Genussmitteln jeglicher Art ist grundsätzlich verboten. Lehrer und Schüler sind zur Anzeige verpflichtet.
Das Mitbringen aller Arten von Waffen, Messern sowie Imitaten, Pfefferspray und Werkzeugen ist verboten.
Es besteht auf dem Schulgelände, sowie bei Schulveranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes ein striktes Verbot, Cannabisprodukte gleich welcher Menge/Form mit sich zu führen. Dies gilt auch für Personen, die sich darauf aufhalten.
Bei Verstößen werden ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft, die Polizei und Eltern informiert und eingezogene Mengen der Polizei übergeben. Eine Verweisung des Hauses kann erfolgen.Haftungsausschluss: Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von persönlichen Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände aller Art, die vor Unterrichtsräumen oder auf Gängen abgestellt werden.
VERSTÖSSE GEGEN DIE HAUSORDNUNG UND SICH AUS DEM SCHULLEBEN ERGEBENDE KONFLIKTE WERDEN AUF DER GESETZLICHEN GRUNDLAGE DES FREISTAATES SACHSEN BEHANDELT.