Update Februar 2026 – Einführung des Schulmanagers

Ab sofort melden Sie Ihr Kind bitte über den Schulmanager krank. Die Zugangsdaten haben Sie vor den Februarferien von der Klassenleitung erhalten.

Übergangsregelung: Bis zu den Osterferien ist eine Krankmeldung weiterhin über das Lernsax-Formular möglich.

Bitte beachten Sie: Das Lernsax-Formular ist ausschließlich über Ihren Eltern-Lernsax-Account erreichbar.

Unabhängig von der digitalen Meldung muss weiterhin eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenleiter / bei der Klassenleiterin eingereicht bzw. zugesendet werden.

Wie erfolgt die Krankmeldung?

Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit bis 8:30 Uhr ab.

Nutzen Sie zur Abmeldung Ihres Kindes ab sofort das Modul Krankmeldung im Schulmanager

Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Genesung beim Klassenlehrer abgegeben / an den Klassenlehrer gesendet werden.

Erfolge nach der Krankmeldung keine gesonderte Entschuldigung wird die Fehlzeit als unentschuldigt dokumentiert. 

Bis zu 5 Fehltage können über eine schriftliche durch die / den Eltern/Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. 

Ab dem 6. Fehltag benötigen wir ein ärztliches Attest.

Übergangslösung: LernSax Formular

Bis Ostern 2026 können Sie die Abmeldung noch über das LernSax Formular durchführen. Dies ist ein Angebot für den Übergang. 

Online Krankmeldung über Lernsax - Bitte mit Elternaccount einloggen

Wer erhält die Krankmeldung?

Die Online-Krankmeldung über den Schulmanager wird unmittelbar im Sekretariat angezeigt. Gleichzeitig wird die Meldung automatisch im digitalen Klassenbuch dokumentiert und gespeichert.

 

Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash

Werden Leistungsnachweise nachgeschrieben?

Alle Klassenarbeiten und Leistungskontrollen werden in der Regel nach Genesung nachgeschrieben.

Das Nachschreiben wird mit den entsprechenden Fachlehrer abgeklärt. Dafür wird in der Regel die zentrale Nachschreibestunde genutzt. Diese findet in der 0. Stunde statt (von 7:00 bis 7:45  Uhr). 

Wird der Nachschreibetermin unentschuldigt nicht wahrgenommen, kann die Note 6 erteilt werden. Grundlage ist die Schulordnung Ober- und Abendoberschulen §23 Abs. 4.